Wer erbt was?

Wenn bezüglich des Nachlasses keine Verfügungen bestehen, wird die Erbfolge gemäß der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bestimmt. So sind an erster Stelle die Erben erster Ordnung erbberechtigt (Kinder, Enkel und Urenkel). Danach haben die Erben zweiter Ordnung Anspruch auf das Erbe (Eltern, Geschwister) und zum Schluss die Erben der dritten Ordnung (Großeltern, Onkel, Tanten). Ehepartner genießen Sonderrechte.

Wer sein Vermögen später nach eigenen Vorstellungen verteilen möchte, sollte ein Testament oder einen Erbvertrag erstellen. Dabei ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert, um später Unklarheiten zu vermeiden.

 

Bedingungen für ein rechtsgültiges Testament

Ein Testament muss handschriftlich verfasst werden. Die Unterschrift muss mit Vor- und Zunamen geleistet werden. Darüber hinaus muss das Testament das Datum enthalten.

Bitte beachten Sie:

  • In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.

Digitaler Nachlass

Was passiert im Todesfall mit den digitalen Spuren, die im World Wide Web hinterlassen wurden?

Es ist unbedingt empfehlenswert, die Regelung des digitalen Erbes zu veranlassen. Verträge, Social-Media-Accounts, E-Mail-Konten und Abonnements sollten möglichst zeitnah überprüft und verwaltet werden, damit den Hinterbliebenen mögliche Zusatzbelastungen erspart bleiben. In vielen Familien ist das problematisch, da Zugänge und Passwörter nicht bekannt sind.

Seien Sie unbesorgt – gemeinsam mit unserem Partner sorgen wir zuverlässig dafür, dass die Online-Aktivitäten Ihres Verstorbenen geregelt werden und Ihnen keine Belastungen entstehen.